Diese Garantie wird von CAM s.r.l. den ursprünglichen Käufern eines fehlerhaften Produkts (das „Produkt“) gewährt, das i) vollständig von CAM s.r.l. hergestellt und ii) von autorisierten Händlern oder autorisierten Vertriebshändlern von CAM s.r.l. erworben wurde.
Sofern nicht anders vereinbart und sofern keine Ausnahmen vorgesehen sind, garantiert CAM s.r.l. ab dem Datum des Abschlusses der Eigentumsübertragung des Produkts an den Kunden für den unten angegebenen Zeitraum (die "Garantiezeit"):
- 12 (zwölf) Monate oder 2000 Arbeitsstunden (je nachdem, was zuerst eintritt), bezogen auf gebrauchte Produkte, Gabeln und Ersatzteile, die einzeln verkauft wurden; oder
- 24 (vierundzwanzig) Monate oder 4000 Arbeitsstunden (je nachdem, was zuerst eintritt), in Bezug auf die anderen, vollständig von CAM s.r.l. hergestellten Produkte;
dass das Produkt, einschließlich seiner Teile und Materialien, von guter Qualität und frei von Defekten oder Konstruktionsfehlern ist („Defekt(e)“).
Diese Garantie gilt nicht und CAM s.r.l. kann unter keinen Umständen haftbar gemacht werden, wenn zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen und Unterscheidungsmerkmalen i) die Defekte von geringer Bedeutung sind und die Sicherheit oder den Nutzen des Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lackfehler, kleinere Kratzer oder Schrammen; ii) das Produkt vom Kunden für andere Zwecke als die der Produktkategorie, zu der das Produkt gehört, oder für andere als die typischen Praktiken der Branche, in der der Kunde tätig ist, verwendet wurde;
iii) die Defekte ganz oder teilweise auf eine unsachgemäße Installation des Produkts, seine unsachgemäße Verwendung oder Handhabung oder eine Verwendung zurückzuführen sind, die nicht den von CAM s.r.l. zur Verfügung gestellten Angaben und Anweisungen oder den von CAM s.r.l. zur Verfügung gestellten technischen Materialien und/oder Informationen entspricht; iv) der Kunde versucht hat, das Produkt ohne vorherige Genehmigung von CAM s.r.l. selbst zu reparieren, oder die Reparaturarbeiten Dritten übertragen oder für die Reparatur keine Originalersatzteile von CAM s.r.l. verwendet hat; v) die Defekte ganz oder teilweise auf das Vorhandensein von technischen Änderungen oder Anpassungen zurückzuführen sind, die vom Kunden bei der Bestellung des Produkts verlangt wurden; vi) die Defekte auf normalen Verschleiß oder Verschlechterung des Produkts zurückzuführen sind; vii) die Defekte auf äußere Einflüsse chemischen, thermischen oder mechanischen Ursprungs zurückzuführen sind.
Wird ein von einem Defekt betroffenes Produkt repariert und an den Kunden zurückgeschickt oder durch ein anderes gebrauchtes Produkt ersetzt, so gilt für das an den Kunden gelieferte Produkt die gleiche Gewährleistungsfrist, wie für das ursprüngliche mangelhafte Produkt vereinbart.
Die Verpflichtungen von CAM s.r.l. im Rahmen dieser Garantie beschränken sich auf die Reparatur oder den Ersatz des Produkts: CAM s.r.l. übernimmt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Verpflichtungen oder Haftung für weitere Schäden. Die Haftung von CAM s.r.l. ist in jedem Fall innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen auf den Wert des Kaufpreises des vom Defekt betroffenen Produkts beschränkt. Jegliche Beanstandung, Reklamation oder Schadensersatzforderung in Bezug auf das Vorhandensein von Defekten, die ihrer Natur nach durch eine gründliche und sorgfältige Inspektion festgestellt werden können, muss vom Kunden unter Androhung des Verfalls jeglicher Rechtsmittel und Maßnahmen seitens des Kunden und der Befreiung von jeglicher Haftung seitens CAM s.r.l. innerhalb von 6 (sechs) Tagen ab dem Datum der Lieferung des Produkts an den Kunden schriftlich an CAM s.r.l. gerichtet werden.Wenn die Defekte so beschaffen sind, dass sie nicht durch eine gründliche und sorgfältige Inspektion entdeckt werden können, muss jede Reklamation, jeder Anspruch oder jeder Antrag auf Entschädigung in Bezug auf ihr Vorhandensein unter Androhung des Verfalls jeglicher Rechtsmittel und Maßnahmen durch den Kunden und der Befreiung von jeglicher Haftung von CAM s.r.l. innerhalb von 8 (acht) Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich an CAM s.r.l. gerichtet werden.
Der Meldung von Defekten durch den Kunden gemäß den hier festgelegten Bedingungen müssen ein Kaufbeleg, die Angabe der Modell- und Seriennummer des Produkts, eine kurze Beschreibung der Defekte und der vermuteten Ursachen, sofern dem Kunden bekannt, sowie ein fotografischer Beweis der Defekte und des CE-Kennzeichens beigefügt werden. Nach Erhalt der Reklamation registriert CAM s.r.l. die Anfrage und bittet den Kunden um alle weiteren Informationen, die für eine vorläufige Analyse des Produkts erforderlich sind.
Auf Verlangen von CAM s.r.l. muss der Kunde CAM s.r.l. auch die Möglichkeit geben, eine vorläufige Prüfung des mangelhaften Produkts in den Räumlichkeiten des Kunden durchzuführen.
Wenn möglich, müssen alle Ersatzteile, für die die Gültigkeit der Garantiebedingungen beantragt wird, vom Kunden mit einer regulären und vollständigen Bestellung bei CAM s.r.l. bestellt werden, wonach sie von CAM s.r.l. verkauft und dem Kunden regelmäßig in Rechnung gestellt werden. Innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Erhalt des gekauften Geräts muss der Kunde das als defekt deklarierte Teil zur Überprüfung an das Werk von CAM s.r.l. in Marano Ticino schicken; das Personal von CAM s.r.l. wird das Teil prüfen und gegebenenfalls die Garantiebedingungen durch Ausstellung einer regulären Gutschrift für das bereits gelieferte Gerät anerkennen. Wenn CAM s.r.l. die hierin vorgesehenen Garantiebedingungen als nicht erfüllt ansieht, betrachtet CAM s.r.l. den Verkauf des zuvor gelieferten Geräts als Ersatz für alle Zwecke als gültig und stellt dem Kunden das überprüfte Gerät zur Verfügung, der entscheiden kann, ob er die Reparatur nach einem vorherigen Kostenvoranschlag von CAM s.r.l. in Auftrag gibt oder das Gerät über einen vertrauenswürdigen Kurierdienst abholt.
Wenn der Kauf von Ersatzteilen nicht möglich ist, kann CAM s.r.l. den Kunden auch auffordern, das defekte Produkt innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der oben genannten Aufforderung auf Kosten und unter der Verantwortung des Kunden an das Werk von CAM s.r.l. in Marano Ticino zu senden, damit CAM s.r.l. weitere Kontrollen durchführen und dem Kunden gegebenenfalls die hier vorgesehenen Abhilfemaßnahmen anbieten kann. Für den Fall, dass CAM s.r.l. nach den erforderlichen Überprüfungen zu dem Schluss kommt, dass die Mängel unter die hierin vorgesehene Garantie fallen, wird CAM s.r.l. nach eigenem Ermessen und unter Ausschluss jeglicher anderer Abhilfemaßnahmen i) das Produkt im Werk von CAM s.r.l. auf eigene Kosten reparieren und dem Kunden das reparierte Produkt so schnell wie möglich liefern, wobei der Versand auf Kosten und unter der Verantwortung von CAM s. r.l. erfolgt; ii) das Produkt auf eigene Kosten reparieren, indem spezialisierte Techniker von CAM s.r.l. zum Kunden geschickt werden, um die Reparaturarbeiten durchzuführen; iii) kann CAM s.r.l. den Kunden vorbehaltlich der Zustimmung des Kunden ermächtigen, das Produkt selbst zu reparieren, und zwar unter strikter Einhaltung der von CAM s.r.l. erteilten Anweisungen, die auch die erforderlichen Ersatzteile liefert und dem Kunden anschließend die nachgewiesenen und angemessenen Kosten für die Reparaturarbeiten erstattet, wenn der Kunde dies innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Erteilung der vorgenannten Genehmigung beantragt; iv) das defekte Produkt auf eigene Kosten durch ein neues Produkt oder ein gebrauchtes Produkt ersetzen, das funktionsfähig ist und dessen allgemeiner Verschleißzustand nicht schlechter ist als der des vom Defekt betroffenen Produkts. Sollte sich nach allen erforderlichen Prüfungen herausstellen, dass die vom Kunden gemeldeten Defekte nicht vorhanden sind oder nicht unter die von CAM s.r.l. gewährte Garantie fallen, kann CAM s.r.l. dem Kunden die Kosten für die Prüfungen, den Versand und alle anderen Kosten, die für die Durchführung der erforderlichen Prüfungen anfallen, in Rechnung stellen.
Marano Ticino, 1. Mai 2022